Evangelische Kirchengemeinde
Schalksmühle-Dahlerbrück
Kirchliche Aufgaben
In
besonderen Lebenssituationen - etwa bei der Geburt eines Kindes, bei der
Hochzeit oder
beim Tod eines Angehörigen - suchen Menschen nach Begleitung, nach Sinngebung
und nach dem Zuspruch des Segens Gottes.
Für solche Situationen des Übergangs gibt es in der Kirche besondere gottesdienstliche Handlungen.
In der evangelischen Kirche sind dies die Taufe (zu
ihr gehört das Patenamt), die Konfirmation, die
Trauung und die Bestattung.
Auch die Ordination und Einführung einer Pfarrerin oder eines Pfarrers sind Amtshandlungen für diesen besonderen Personenkreis.
Amtshandlungen sind öffentliche Gottesdienste und werden von Pfarrerinnen und
Pfarrern nach einer vorgegebenen liturgischen Ordnung vollzogen.
Daran, und auch an den rechtlichen Regelungen und Konsequenzen der Amtshandlungen, wird deutlich, dass die Pfarrer
dabei "von Amts wegen" handeln, d. h. im Auftrag der Gesamtkirche.
Dennoch steht bei diesen Gottesdiensten ("Kasualgottesdiensten") wie
bei kaum einem anderen Gottesdienst neben der Verkündigung
des Wortes Gottes die individuelle lebensgeschichtliche Situation der Menschen im Mittelpunkt, die diese Amtshandlung gewünscht haben.