In besonderen Lebenssituationen - etwa bei der Geburt eines Kindes, bei der Hochzeit oder
beim Tod eines Angehörigen - suchen Menschen nach Begleitung, nach Sinngebung und nach
dem Zuspruch des Segens Gottes.
Für solche Situationen des Übergangs gibt es in der Kirche besondere gottesdienstliche
Handlungen.
In der evangelischen Kirche sind dies
die
Taufe (zu ihr gehört das Patenamt), siehe auch: Ablauf der Taufe , Taufsprüche
die
Konfirmation,
die
Trauung
und die
Bestattung.
Die unterstrichenen Begriffe enthalten weitere Informationen zu den entsprechenden Themen.
Auch die Ordination und Einführung einer Pfarrerin oder eines Pfarrers sind Amtshandlungen
für diesen besonderen Personenkreis.
Amtshandlungen sind öffentliche Gottesdienste und werden von Pfarrerinnen und Pfarrern nach
einer vorgegebenen liturgischen Ordnung vollzogen. Daran, und auch an den rechtlichen
Regelungen und Konsequenzen der Amtshandlungen, wird deutlich, dass die Pfarrer dabei
"von Amts wegen" handeln, d. h. im Auftrag der Gesamtkirche.
Dennoch steht bei diesen Gottesdiensten ("Kasualgottesdiensten") wie bei kaum einem anderen
Gottesdienst neben der Verkündigung des Wortes Gottes die individuelle lebensgeschichtliche
Situation der Menschen im Mittelpunkt, die diese Amtshandlung gewünscht haben.
Kirchliche Aufgaben